1. Teilnahmebedingungen Kreativworkshop bei Kind und Werk e.V. im Wert von 750 €
So funktioniert’s:
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 10.04.2026 bis zum 07.05.2026 auf Instagram möglich. Der Post zum Gewinnspiel muss mit einem Like und einem Kommentar versehen werden für welche Einrichtung teilgenommen wird und warum diese gewinnen soll.
Jeder Teilnehmer wird nur einmal in der Auslosung berücksichtigt.
Die Gewinnermittlung findet am 08.05.2026 statt. Die Gewinner werden danach per persönliche Nachricht auf Instagram informiert.
Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Forum Baumärkte Betriebsgesellschafts mbH – OBI Raubling.
Vorraussetzungen für die Teilnahme:
Die Teilnahme ist kostenlos. Durch die Teilnahme werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Gewinnspiel findet auf Grundlage deutschen Rechts statt.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Preis/e
Verlost wird ein Kreativworkshop inhouse bei Kind und Werk e.V. im Wert von 750 €. Die Kosten der Anreise müssen die Gewinner selbst tragen.
Datennutzung / Gewinnbenachrichtigung
Die vom Teilnehmer/Gewinner erhobenen Daten werden für das Gewinnspiel und die Gewinnerbenachrichtigung verwendet.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Forum Baumärkte Betriebsgesellschaft mbH finden Sie in den Datenschutzhinweisen: https://obi-rosenheim.de/datenschutz/.
Weitere rechtliche Hinweise
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder Rechte Dritter verletzt. Die Forum Baumärkte Betriebsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es nicht möglich ist eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, über den Wettbewerb und über die an dem Wettbewerb eingereichten Inhalte in Wort und Bild zu berichten und dies medial zu verwerten. Die Gewinner stimmen einer namentlichen Nennung zu.